Unsere Kühlanhänger werden permanent auf Funktionalität geprüft, bzw. gewartet. Zudem bringen wir den Anhänger direkt zum Ort Deiner Veranstaltung und schließen diesen gerne, sofern der Stromanschluss dafür bereit steht, auch an. Ebenso wird die Abholung durch uns organisiert.
Besonderer Service:
Gegen eine kleine Aufwandsberechnung sind wir dazu bereit, in deinem Beisein, die Getränke direkt bei Deinem Händler einladen zu lassen. Für uns ist es obligatorisch, dass du den Anhänger entsprechend der Vereinbarung rechtzeitig erhälst, um Deine Getränke ausreichend vorkühlen zu können.
Achtung: Bei hochsommerlichen Temparaturen und stark erwärmten Getränken, kann es vorkommen, dass die Kühlleistung des Aggregats an seine Grenzen stößt. Dementsprechend gilt, dass die Getränke nach Möglichkeit beim Verladen entweder Vorgekühlt, zumindest aber nicht erwärmt sein sollten. Zudem gilt zu beachten, dass schon das Öffnen der Türe bzw. das Offenhalten der Türe während der Veranstaltung dazu führt, dass sich der Innenraum schnell erwärmt. Entsprechend lange dauert es wieder bis die Solltemparatur erreicht ist.
Hinweis: Bei öffentlichen Veranstaltungen ist es grundsätzlich nicht gestattet, Getränke zusammen mit Lebensmitteln im Kühlanhänger zu lagern.
Zudem sind die vorgeschriebenen unterschiedlichen Temperaturvorgaben für kühlpflichtige Lebensmittel einzuhalten.
Kühlanhänger (Groß)
Ladefläche 3,40m x 1,80m x 1,90m ( LxBxH)
Zuladung im Stand, max 4 Tonnen
Zuladung im Fahrbetrieb max 2,7 Tonnen (bei entsprechendem Zugfahrzeug)
Kühlaggregat 1800W Temperatur bis +4 Grad (Stromanschluss 220V)
(Grundsätzlich ist bei Verlängerungen der Zuleitung darauf zu achten, dass die Leitung komplett abgewickelt ist bzw. keine weiteren wesentlichen Stromverbraucher angeschlossen sind.
Kühlanhänger (Klein)
Ladefläche 3,00m x 1,50m x 1,90m ( LxBxH)
Zuladung im Stand, max 4 Tonnen
Zuladung im Fahrbetrieb max 2,7 Tonnen (bei entsprechendem Zugfahrzeug)
Kühlaggregat 1800W Temperatur bis +4 Grad (Stromanschluss 220V)
(Grundsätzlich ist bei Verlängerungen der Zuleitung darauf zu achten, dass die Leitung komplett abgewickelt ist bzw. keine weiteren wesentlichen Stromverbraucher angeschlossen sind.
Trotz regelmässiger Wartung und Kontrolle weisen wir darauf hin, dass Störungen in der Funktion bzw. Kühlung nicht ausgeschlossen werden können. Entsprechend übernehmen wir keinerlei Haftung für den Verderb von Lebensmitteln in unseren Kühlwägen.
Selbstverständlich sind wir bei technischen Problemen daran interessiert Dir jederzeit, schnellstmöglich und zuverlässig zu helfen. Soweit möglich sorgen wir für Ersatz, allerdings besteht diesbezüglich kein Anspruch. Schadensersatz Ansprüche die über den Mietkostenbeitrag hinaus gehen, bestehen nicht.
Schäden, die während Deiner Anmietung an dem Kühlwagen entstehen, lassen wir in einer von uns gewählten Fachwerkstatt reparieren und berechnen die Kosten entsprechend an Dich weiter.